Unsere Leistungen
Wir erfüllen Ihre hohen Anforderungen mit einem Angebot an umfangreichen Serviceleistungen. Ihre Zufriedenheit hat für uns stets höchste Priorität.
Der Grundstückserwerb
Wer bauen möchte, benötigt in der Regel ein eigenes Grundstück, welches er bebauen darf. Nach deutscher Baugesetzgebung ist dies im §34
und §35
BauGb
geregelt und macht den Kauf von geeignetem Bauland möglich. Über die Möglichkeit der Erbpachtbebauung erfahren Sie hier
mehr.
Der Erwerb von Grundstückseigentum erfolgt in zwei Stufen:
1. Der Kaufvertrag über ein Grundstück (Einigung)
2. Die Eintragung ins Grundbuch (Erlangung des Eigentums)
Für den Kauf eines gesamten Grundstückes ist keine Vermessung notwendig, es sei denn, der Erwerber möchte den gesamten Verlauf der Grundstücksgrenze in der Örtlichkeit angezeigt bekommen. Dazu muss eine Vermessung zur Grenzwiederherstellung beantragt werden. Beim Erwerb einer Teilfläche ist eine Vermessung unabdingbar. Dies wäre dann eine Katastervermessung zum Zweck der Bildung von Flurstücken.

Kauf des gesamten Flurstückes = Vermessung nicht zwingend erforderlich
Kauf eines Teils des Flurstückes = Vermessung notwendig
Ablauf einer Katastervermessung
Sie interessieren sich für unsere Serviceleistungen? Wir sind stets für Sie da!
Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötigen wir genaue Informationen zu Ihren Anforderungen. Teilen Sie uns mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung.